Steuern und Gebühren
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 600 v.H. (ab 2026)
Hebesatz Grundsteuer B: 200 v.H. (ab 2026)
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H. (ab 2026)
Hundesteuer
Hund 50,00 € / Jahr
Kampfhund 400,00 € / Jahr
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder er ist verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so ist er wieder abzumelden. Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen.